Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungs-, Prüfungs-, Schulungs- und Sachverständigenleistungen durch
Sascha Ruß (Hyg-Blog)
Ruhlandstraße 45
63741 Aschaffenburg
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Sascha Ruß (Hyg-Blog) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Beratungsleistungen, Hygieneinspektionen, Prüfungen, Messungen, Schulungen, Vorträge sowie die Erstellung von Dokumentationen, Stellungnahmen, Gutachten und vergleichbaren Leistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Durchführung der vereinbarten Leistung zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der gegenseitigen Abstimmung.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Beratungen erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand von Wissenschaft, Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen.
- Hygieneinspektionen, Prüfungen und Messungen stellen eine fachliche Bewertung des Zustands zum Zeitpunkt der Durchführung dar.
- Messergebnisse stellen Momentaufnahmen dar und können sich durch spätere Veränderungen der Betriebsbedingungen ändern.
- Nicht zugängliche oder nicht einsehbare Bereiche sind nicht Gegenstand der Bewertung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Sofern Prüfungen unter Berücksichtigung technischer Regelwerke (z. B. VDI-Richtlinien, DIN-Normen oder sonstiger Regelwerke) erfolgen, beziehen sich diese auf die zum Zeitpunkt der Leistung gültige Fassung.
- Ein bestimmter wirtschaftlicher, behördlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 3a Fremdleistungen und Laboranalysen
- Soweit für die Auftragserfüllung Laboruntersuchungen, Kalibrierungen oder sonstige Fremdleistungen erforderlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, geeignete Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.
- Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Eignung und Sorgfalt.
- Die Kosten solcher Fremdleistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung berechnet oder gesondert ausgewiesen.
- Für die fachliche Leistung des beauftragten Dritten haftet der Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 3b Prüfberichte und Gutachten
- Prüfberichte, Gutachten und Stellungnahmen beziehen sich ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Zustand.
- Nachträgliche Veränderungen an Anlagen, Räumen oder Betriebsbedingungen können die Aussagen der Dokumentation beeinflussen.
- Prüfberichte ersetzen keine behördlichen Genehmigungen, Zulassungen, Abnahmen oder gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch hierfür zugelassene Stellen.
- Eine Hygieneinspektion nach den Anforderungen der VDI 6022, DIN 1946-4, ISO 14644 und/oder anderer technischen Regelwerke, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik stellt insbesondere keine behördliche Abnahme oder Zertifizierung der Anlage dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
· sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend bereitzustellen,
· erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
· den Zugang zu Anlagen, Räumen und Einrichtungen sicherzustellen,
· einen kompetenten Ansprechpartner während der Leistungserbringung zu benennen,
· erforderliche Betriebsunterbrechungen oder Freischaltungen rechtzeitig zu organisieren.
2. Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbedingungen eine sichere Durchführung der Leistungen ermöglichen.
§ 4a Dokumentation durch Bildaufnahmen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Leistungserbringung Fotografien oder vergleichbare Bildaufnahmen anzufertigen, soweit diese der technischen Dokumentation, Beweissicherung oder Erstellung des Prüfberichts dienen.
- Die Aufnahmen dürfen in anonymisierter Form zu Lehr- und Schulungszwecken verwendet werden. Hierfür dürfen sie bearbeitet oder technisch verändert werden, soweit dies der Anonymisierung oder der didaktischen Aufbereitung dient und Rückschlüsse auf den Auftraggeber, den Standort oder konkrete Anlagen ausgeschlossen sind. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung, insbesondere in Online-, Druck- oder Filmmedien, erfolgt nicht.
- Soweit auf den Aufnahmen Personen erkennbar sind, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
§ 5 Termine
- Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Höhere Gewalt, Krankheit, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Terminverschiebung.
- Schadensersatzansprüche wegen Terminverschiebungen sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 6 Vergütung
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Vergütungen.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei längerfristigen Projekten können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden.
- Die Abrechnung erfolgt entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.
§ 7 Reise- und Nebenkosten
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden notwendige Reise- und Nebenkosten gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere:
- Fahrtkosten,
- Bahn- und Flugkosten,
- Hotelübernachtungen,
- Parkgebühren,
- Maut- und Fährkosten,
- sonstige erforderliche Auslagen.
§ 7a Wartezeiten und zusätzliche Aufwendungen
- Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehende Wartezeiten und Mehraufwendungen nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen.
- Dies gilt insbesondere, wenn
· vereinbarte Ansprechpartner nicht verfügbar sind,
· erforderliche Unterlagen fehlen,
· Anlagen oder Räume nicht zugänglich sind,
· notwendige Betriebszustände nicht hergestellt wurden oder
· Sicherheitsunterweisungen oder Zutrittsfreigaben nicht rechtzeitig erfolgen.
- Muss aufgrund solcher Umstände ein weiterer Vor-Ort-Termin durchgeführt werden, werden die hierfür entstehenden Kosten gesondert berechnet.
§ 8 Stornierung von Terminen
- Vereinbarte Termine können bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
- Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor dem Termin, können 30 % der vereinbarten Vergütung berechnet werden.
- Bei einer Stornierung zwischen 7 und 2 Kalendertagen können 60 % berechnet werden.
- Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, kann die volle vereinbarte Vergütung berechnet werden.
- Bereits entstandene Reise- oder Fremdkosten (z.B. Prüfmittel) sind unabhängig hiervon zu erstatten.
§ 9 Nutzungsrechte
- Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Gutachten, Berichte, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Eine auszugsweise Verwendung von Gutachten oder Prüfberichten zu Werbe- oder Marketingzwecken ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
§ 10 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Für Entscheidungen des Auftraggebers aufgrund der Beratung oder der Prüfberichte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit diese nicht auf fehlerhaften oder unvollständigen Leistungen des Auftragnehmers beruhen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen.
§ 11a Haftungsbegrenzung
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Vermögens- und Sachschäden bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung ist je Schadensfall höchstens auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers begrenzt.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 11b Rügepflicht
- Der Auftraggeber hat Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel oder Unstimmigkeiten zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang schriftlich mitzuteilen.
- Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt das Arbeitsergebnis hinsichtlich erkennbarer Mängel als vertragsgemäß entgegengenommen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte für nicht erkennbare Mängel bleiben unberührt.
§ 11c Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer bewahrt Prüfunterlagen, Messprotokolle und Dokumentationen mindestens für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen auf. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht darüber hinaus nicht.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.